Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28.06.2025 in Kraft –
Was bedeutet das für Ihre Webseite?
Ab dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG). Das bedeutet, dass alle Webseiten, die ab diesem Datum online gehen, barrierefrei gestaltet sein müssen. Für bereits bestehende Webseiten gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren.
Wen betrifft das?
Das Gesetz betrifft nur Unternehmen mit mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 10 Mitarbeitern. Allerdings reicht es aus, wenn eines der beiden Kriterien überschritten wird. Das heißt, ein Unternehmen mit 11 Mitarbeitern und 1 Mio. € Umsatz muss das Gesetz ebenfalls einhalten.
Wichtig: Business-to-Business-Webseiten sind ausgenommen
Webseiten, die sich ausschließlich an andere Unternehmen richten (B2B), sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit auch nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgenommen. Das Gesetz gilt nur für Webseiten, die Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden (B2C) anbieten.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Die folgenden Punkte sind entscheidend für eine barrierefreie Webseite:
- Zugänglichkeit ohne Maus:
Die Webseite muss vollständig über die Tastatur bedienbar sein. Dazu gehört auch, dass Buttons im ausgewählten Zustand eine andere Farbe haben (zur Orientierung) und Links sowie Formularfelder gut erkennbar sind. - Bilder mit Beschreibung:
Alle Bilder müssen mit einem Alternativtext versehen werden, sodass deren Inhalt oder Zweck auch ohne das sichtbare Bild klar wird. - Skalierbare Schriften:
Die Schrift auf der Webseite muss leicht skalierbar sein. Auch bei einem Zoom von 200 % sollten alle Inhalte gut lesbar und nicht abgeschnitten sein. - Hoher Kontrast und gut lesbare Schriftarten:
Ein ausreichender Kontrast und gut lesbare Schriftarten sind essenziell.
Weitere mögliche Anforderungen:
- Texte sollten für Screenreader geeignet sein.
- Eine Version der Webseite im Dark Mode könnte erforderlich sein.
- Bestimmte Inhalte könnten in einfacher Sprache bereitgestellt werden.
- Eine spezielle Seite, die die barrierefreie Bedienung erklärt, könnte nötig sein.
Achtung: Vorsicht vor unseriösen Angeboten!
Aktion Mensch schätzt die Kosten für eine Barrierefreiheitsanalyse auf 2.500 € bis 5.000 €. Es ist zu erwarten, dass unzuverlässige Anbieter diese Gelegenheit nutzen, um schnelles Geld zu verdienen.
Barrierefreiheit und SEO
Obwohl Google offiziell erklärt, dass Barrierefreiheit kein Ranking-Faktor ist, zeigt die Praxis etwas anderes. Laut dem GoogleWatchBlog können nicht-barrierefreie Webseiten schlechter bewertet werden. Auch Google-Experten weisen darauf hin, dass dieses Thema bei der Positionierung durchaus eine Rolle spielt.
Fazit: Barrierefreiheit betrifft nicht nur die rechtliche Seite
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben führt eine barrierefreie Webseite auch zu einer besseren Nutzererfahrung und kann sich positiv auf das Google-Ranking auswirken. Darüber hinaus ist sie ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und Gerechtigkeit im Web.